Anonyme Grabstätte mit Tannengestecken zum Totensonntag, Quickborn, Heidefriedhof (Foto Leisner 2014) |
Überhaupt sind die Journalisten beim WDR 5 schnell, finde ich. Im Netz ist der Beschluß der Bremer Bürgerschaft über das neue Bestattungsgesetz noch kaum zu finden, da wird es im Rundfunk schon zum Thema gemacht.
Ab Januar 2015 darf in Bremen - und bislang nur in Bremen - die Asche Verstorbener im Freien und sogar auf dem eigenen Privatgrundstück ausgestreut werden. Damit ist der Friedhofszwang ein Stück weit aufgehoben. Eigentlich sollte das Gesetz noch weitergehen und auch erlauben, dass Hinterbliebene die Urne bei sich privat aufbewahren, wie es auch in den Nachbarländern schon länger üblich ist. Aber soweit wollten die Bremer mit ihrer Vorreiterrolle denn doch nicht gehen.
Auf jeden Fall muss ich jetzt mein E-Book "Abschiednehmen - Rat und Hilfe in den Tagen der Trauer" überarbeiten. Oder sollte ich vielleicht doch noch warten, ob Berlin und Baden-Würtemberg ihre Gesetze auch ändern?